Tipp des Tages

Rechtstipp: Mietrecht - Wer in die Terrassentür bohrt, der muss Schadenersatz leisten

Bohrt ein Mieter Löcher in eine Terrassentür, um ein Fliegengitter und Plissees zu montieren, so verletzt er seine Obhutspflicht und muss dem Vermieter Schadenersatz leisten. Das gilt auch dann, wenn der Mieter auszieht und die Nachmieter die Einbauten übernehmen. Der Vermieter darf Schadenersatz von der Mietkaution abziehen. (Hier hatte Sachverständiger ermittelt, dass eine Sanierung rund 1.450 Euro kostet. Die Vereinbarung mit dem Nachmieter stellt keine Haftungsübernahme für die bereits verursachte Beschädigung dar. (AmG Rheine, 14 C 194/24) - vom 04.12.2025

Steuertipp: Körperschaftssteuerfälle mit nichtabziehbaren Aufwendungen

Im Jahr 2021 hat es 968 Körperschaftssteuerfälle mit nichtabziehbaren Aufwendungen nach Paragraf 4k des Einkommensteuergesetzes in Höhe von insgesamt rund 968 Millionen Euro gegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7492) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7266) hervor. 2020 hat es demnach 18 solche Fälle in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro gegeben. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, liegen ihr keine Erkenntnisse zur Verteilung der Anwendung des Paragrafen 4k EStG auf Körperschaftsteuerpflichtige und Einkommensteuerpflichtige seit dem Veranlagungszeitraum 2020 vor. (Bundestag, hib-Meldung vom 13.08.2026)