Tipp des Tages

Rechtstipp: Wettbewerbsrecht - Wer Benzin anbieten darf, darf nicht automatisch auch Strom anbieten

Schnellladesäulen an Autobahnen dürfen nicht ohne Ausschreibung und Vergabeverfahren gebaut werden. Die Autobahn GmbH des Bundes darf nicht einfach die Konzessionsverträge (hier unter anderem mit der Tank & Rast GmbH) um den Bau der Schnellladeinfrastruktur für E-Autos erweitern. Liege - wie hier - eine wesentliche Änderung des Konzessionsvertrag vor, so ist ein Vergabeverfahren erforderlich. Das Recht, Tankstellen für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb zu betreiben, umfasst nicht automatisch den Betrieb von Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge. (Hier hatte sich unter anderem Tesla beschwert.) (OLG Düsseldorf, VII Verg 29/22) - vom 06.03.2026

Steuertipp: Gewinne sind nicht der Auslöser für das Erstellen einer Steuererklärung

Verkauft ein Mann aus seinem Privatvermögen Anteile an einer Aktiengesellschaft, und beauftragt er einen Steuerberater für seine Steuererklärung, damit der die Veräußerungsgewinne korrekt angibt, so kann er die Steuerberaterkosten nicht als Veräußerungskosten steuerlich geltend machen. Veräußerungskosten sind Kosten, welche durch die Veräußerung veranlasst sind. Der Auslöser für die Steuerberatungskosten ist aber nicht die Veräußerung an sich, sondern die Absicht des Steuerzahlers, diese möglichst günstig in der Steuererklärung einsetzen zu lassen. (BFH, IX R 12/24) - vom 09.09.2025