Tipp des Tages

Steuertipp: BFH-Urteil zur Grundsteuer - Steuer-Gewerkschaft erstmal erleichtert

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) das Bundesmodell zur Grundsteuerreform für verfassungskonform befunden hat, zeigt sich die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) erleichtert: Für die Finanzämter sei dies zunächst gute Nachricht. Doch hinter dieser Erleichterung lauere ein Problem, das die Steuerverwaltung noch Jahre beschäftigen wird. Gut sei: Die Finanzämter müssten nicht die gesamte Grundsteuerfeststellung für 36 Millionen Grundstücke erneut durchführen. Sorge hat die DSTG dennoch. Denn unmittelbar nach der Urteilsverkündung hätten der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund ihre Absicht erklärt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Der Weg nach Karlsruhe sei damit praktisch vorgezeichnet. Die Rechtsunsicherheit bleibe also – für die Finanzämter und die Steuerpflichtigen. (Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 10.12.2025)

Rechtstipp: Arbeitsrecht - »Krankenschein online« kann gefährlich werden

Meldet sich ein Arbeitnehmer »ohne echten Arztkontakt« krank, indem er ein Attest einreicht, das auf einem Online-Fragebogen basiert - es gab weder einen Video- noch einen Telefontermin, also keine echte ärztliche Untersuchung -, so kann ihm das den Job kosten. Sieht die Bescheinigung aus wie eine reguläre Krankmeldung, so hat der Mitarbeiter »bewusst wahrheitswidrig vorgegeben, eine Arbeitsunfähigkeit sei ärztlich festgestellt worden«. Darin liege ein schwerer Vertrauensbruch. Arbeitgeber müssen sich auf die Echtheit von Attesten verlassen können. Aufgrund des heftigen Pflichtverstoßes musste der Arbeitgeber auch nicht erst eine Abmahnung aussprechen. Er durfte direkt fristlos kündigen. (LAG Hamm, 14 SLa 145/25)