Arbeitsrecht - In der Probezeit sollte die eigene Meinung nicht zu "sichtbar" sein
Fertigt ein 20-jähriger libanesischer Auszubildender, (auch) mit Material seines Arbeitgebers, dem Medienunternehmen Axel Springer, ein Video mit dem Namen "Wie entsteht eine Lüge" an, und stellt er es bei YouTube ein, so darf ihm fristlos gekündigt werden, wenn das Video eine antiisraelische Meinung vertritt. Hat sich das Medienhaus eindeutig dazu bekannt, zu Israel zu stehen, so darf dem jungen Mann (der außerdem ein Profilbild mit dem Text "I don't stand with Israel" besaß) die Kündigung ausgesprochen werden - unabhängig von seiner Leistung und seiner Meinungsfreiheit. In der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses darf ohne Verpflichtung zur Angabe eines Grundes gekündigt werden. (LAG Berlin-Brandenburg, 37 Ca 12701/23)
Sind Kosten im Mietvertrag vereinbart, dürfen sie auch berechnet werden
Eine Mieterin kann sich nicht erfolgreich dagegen wehren, dass ihre (ehemalige) Vermieterin unangekündigt »neue« Betriebskostenpositionen berechnet (hier ging es um »Hauswart« und »Gartenpflege«), wenn diese zwar mehrere Jahre nicht berechnet, aber im Mietvertrag vereinbart worden sind. Begleicht die Mieterin die beiden Positionen nach ihrem Auszug nicht, so darf die Vermieterin die offenen Beträge von der Mietkaution abziehen. Das gelte insbesondere dann, wenn die beiden eine Nettomiete »zuzüglich Vorauszahlungen« vereinbart hatten. Die Vermieterin musste nicht ankündigen, dass sie die beiden Positionen (wenn auch nach mehreren Jahren) erstmals berechnen werde. (AmG Hamburg-Bergedorf, 409 C 172/21)