Tipp des Tages

Steuertipp: Kindergeld - Auch ein Fernstudium kann ernst sein

Auch ein Studium an einer privaten Fernuniversität steht einer "Ernsthaftigkeit" für das Erreichen eines Abschlusses nicht entgegen. Es seien keine strengeren Anforderungen daran zu stellen als bei einer anderen Hochschule. Es müssen dieselben Kriterien für die Anerkennung gelten, so dass Eltern von Kindern, die ein Fernstudium absolvieren, Kindergeld ebenso zusteht (vorausgesetzt, alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt) wie Eltern, deren Kinder ein Präsenzstudium durchlaufen. Auch fordere das Gesetz kein bestimmtes Tempo für Leistungsnachweise. Wichtig ist, dass das Studium ernsthaft und nachhaltig angegangen wird. (FG Münster, 7 K 1522/24) - vom 05.02.2025

Rechtstipp: Legt eine Pflegehelferin ein gefälschtes Attest vor, so fliegt sie

Hat eine Pflegehelferin ein gefälschtes Attest eines Arztes darüber vorgelegt (hier im Jahr 2022), dass sie (vorläufig) nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden dürfte, so verstößt sie in erheblicher Weise gegen ihre arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Ein solches Verhalten (die Frau hat sich ein Attest aus dem Internet gezogen) stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar und sei ein Vertrauensbruch, der nicht zunächst hätte abgemahnt werden müssen. Denn die Frau hat die Gesundheit ihr anvertrauter Patienten gefährdet. (BAG, 2 AZR 55/23) - vom 14.12.2023