Tipp des Tages

Rechtstipp: Arbeitsrecht - Die Frühstückspause darf nicht einfach abgeschafft werden

Grundsätzlich sollen Tarifverträge nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehöhlt werden. Das gilt auch für eine in einem Betrieb übliche Frühstückspause, wenn diese gar nicht explizit im Tarifvertrag geregelt, jedoch als "betriebliche Übung" etabliert ist. Regelt der Tarifvertrag eine ganze Reihe von Fällen bezahlter Freistellungen, so kann die Pause nicht per Betriebsvereinbarung abgeschafft werden. Denn bei ihr handelt es sich auch um eine "bezahlte Freistellung". (Die Vorinstanz muss endgültig entscheiden.) (BAG, 1 AZR 120/24) - vom 20.05.2025

Steuertipp: Steuer auf bestimmte alkoholische Getränke soll steigen

Das Bundesfinanzministerium plant zum 1. Januar 2027 eine Erhöhung der Steuern auf Spirituosen, Sekt und Alkopops. Der Deutschlandfunk berichtet, ein entsprechender Gesetzentwurf sei erarbeitet worden. Betroffen seien Spirituosen wie Rum, Wodka und Korn, aber auch Sekt, Champagner, Likörweine und Alkopops. Geplant sei eine Erhöhung um 20 Prozent von 13,03 Euro auf 15,64 Euro je Liter Reinalkohol. Eine 0,7-Liter-Flasche 40-prozentiger Wodka würde damit um knapp 90 Cent teurer. Auf Wein sei keine besondere Steuer geplant (Deutschlandfunk, Meldung vom 27.6.2026). Laut Statistischem Bundesamt (Meldung vom 18.3.2026) belief sich der Absatz von Schaumwein im Jahr 2025 auf rund 281,5 Millionen Liter. Darunter fallen der versteuerte Inlandsabsatz mit 240,1 Millionen Liter und die steuerfreien Exporte mit 41,4 Millionen Liter. Der versteuerte Absatz von Schaumwein brachte dem Bund einen Steuersollbetrag von 325,7 Millionen Euro ein.