30.06.2025
Anfragen zur Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können ab dem 20.07.2025 nur noch online gestellt werden, und zwar entweder über den Internetauftritt des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) oder die vom BZSt bereitgestellte Schnittstelle.
Schriftliche und telefonische Bestätigungsanfragen können dann vom BZSt nicht mehr bearbeitet werden. Zugrunde liegt eine Änderung des Abschnitts 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 06.06.2025, III C 5-S 7427-d/00014/001/002).
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 24.06.2025