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30.06.2025

"Investitionsbooster" beschlossen: Steuerberaterverband enttäuscht

Das so genannte Investitionsbooster-Gesetz hat das Parlament passiert. Der durch den Finanzausschuss des Bundestags geänderte Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/629) soll am 11.07.2025 durch den Bundesrat gehen.

Trotz der Sachverständigenhinweise in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags und der Anregungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) habe der Regierungsentwurf nur eine kleine Ergänzung erfahren, bedauert der Verband.

Er unterstützt das Bestreben, Investitionsanreize zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu stärken. Der Gesetzentwurf zum steuerlichen Investitionssofortprogramm (BT-Drs. 21/323) enthalte hierfür auch "wichtige Impulse".

Jedoch erwähne bereits der Koalitionsvertrag mit keinem Wort die weitere Handhabung der umfangreichen Ergebnisse der noch 2023/2024 vom Bundesfinanzministerium eingesetzten, unabhängigen Expertenkommissionen "Vereinfachte Unternehmensteuer" und "Bürgernahe Einkommensteuer", bemängelt der DStV. Die beiden Kommissionen hätten zahlreiche konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen für ein modernes und zukunftsfestes Steuerrecht erarbeitet.

Zu begrüßen seien die Pläne zur Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Allerdings sei das Vorhaben erneut nur befristet geplant, bedauert der Steuerberaterverband. Das mindere die Attraktivität der Regelung. Unternehmen bräuchten für Ihre Investitionsentscheidungen Planungs- und Rechtssicherheit. Das politische Hin und Her bewirke das Gegenteil. Es binde immer wieder Kapazitäten in den Unternehmen und in der Politik, die nach Auffassung des DStV deutlich wirtschaftlicher für den Standort Deutschland eingesetzt werden könnten.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 solle der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a Einkommensteuergesetz abgesenkt werden. Das sei jedoch (lediglich) ein notwendiger Folgeschritt der geplanten Körperschaftsteuer-Tarifsenkung. Die im Koalitionsvertrag versprochene wesentliche Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung werde hierdurch nicht abgebildet. Hierfür müssten vor allem die unflexible Verwendungsreihenfolge sowie die Thesaurierungsrücklage als steuerliches Umstrukturierungshindernis in den Fokus genommen werden. Der DStV habe in seiner Stellungnahme nachdrücklich darauf hingewiesen, diese Schritte zügig anzugehen.

Viele weitere Themen spare der Gesetzentwurf aus. Der DStV fordert unter anderem, auch den aktuellen bürokratischen Abschreibungsaufwand für die Praxis deutlich zu reduzieren, die Einführung einer Arbeitstagepauschale in Angriff zu nehmen und Vereinfachungen bei der Rentenbesteuerung voranzubringen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.06.2025