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07.09.2026

Keine Eilanträge vor Kommunalwahlen: Beschwerden nicht zugelassener Kandidaten erfolglos

Drei Bewerber, deren Wahlvorschläge für Landrats- beziehungsweise Bürgermeisterwahlen in Niedersachsen nicht zugelassen worden waren, sind vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Eilanträgen gescheitert. Die Bewerber hatten ihre vorläufige Zulassung zu den Wahlen erreichen wollen.

Das Gericht bestätigte, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren nach niedersächsischem Kommunalwahlrecht grundsätzlich nicht bereits vor der Wahl im Eilverfahren angefochten werden können.

Die Richter verwiesen darauf, dass Einwände gegen Maßnahmen des Wahlverfahrens erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens geltend gemacht werden können. Damit solle ein störungsfreier und fristgerechter Ablauf der Wahlen gewährleistet werden. Ein effektiver Rechtsschutz sei dennoch sichergestellt, da Wahlen gegebenenfalls nachträglich für ungültig erklärt werden könnten.

Ob die Nichtzulassung der Bewerber rechtmäßig war, entschied das OVG ausdrücklich nicht. Darüber könnte erst in einem späteren Wahlprüfungsverfahren befunden werden. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschlüsse vom 04.09.2026, 10 ME 273/26, 10 ME 280/26 und 10 ME 284/26, unanfechtbar