23.04.2026
1.000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber – das soll bis zum 30. Juni möglich und bereits am Morgen des 24.04.2026 im Bundestag beschlossen werden. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben dazu eine entsprechende Gesetzesänderung eingebracht.
Entscheidend für die Steuerfreiheit sei, dass "die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird", heißt es im beschlossenen Antrag, der den sich ohnehin bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BT-Drs. 21/4550) ergänzt.
Diese Ergänzung des Entwurfs zur Änderung Steuerberatungsgesetzes stieß allerdings am Morgen des 22.04.21026 im Finanzausschuss auf Ablehnung aller Oppositionsfraktionen. Auch für den Gesetzentwurf insgesamt stimmten allein die Koalitionsfraktionen. AfD und Linke votierten dagegen, die Grünen enthielten sich.
Neben der Ergänzung zur steuerfreien Entlastungsprämie nahm die Koalition noch einige weitere Änderungen am Gesetzentwurf vor. So darf im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung auch künftig eine unentgeltliche steuerliche Beratung nur für Angehörige erfolgen. Dazu gehören beispielsweise Lebenspartner, Geschwister oder Kinder. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf jedoch so genannte Tax Law Clinics vor, bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.
Geschärft im Vergleich zum Regierungsentwurf wurde auch das so genannte Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien. Mit der neuen Regelung soll die Beteiligung von Investoren an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften "nur in engen Grenzen möglich sein", heißt es in dem Änderungsantrag. Diesen Punkt hatten die in der Anhörung zu dem Gesetz anwesenden Sachverständigen unterschiedlich bewertet.
Eine weitere Änderung soll Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht entlasten, ein Anbauverzeichnis zu führen. Es reicht aus, wenn ein Betriebswerk geführt oder ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten vorgelegt wird.
Auch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz erfährt im Zuge des Steuerberatergesetzes eine Änderung. Diese betrifft die Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer.
Keine Mehrheit im Finanzausschuss fand ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/4953), der unter anderem vorsah, dass auch geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz erstellen dürfen. Das ist bisher Steuerberatern vorbehalten. Gegen den Vorstoß der Grünen stimmten alle anderen Fraktionen.
Ebenso scheiterte ein Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/4753), den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent zu erhöhen. Er stieß auf Ablehnung bei den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die Grünen enthielten sich hier. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht eine Erhöhung auf 280 Prozent vor.
Der Gesetzentwurf und die Anträge werden am 24.04.2026 in zweiter und dritter Lesung in verbundener Debatte mit dem Gesetzentwurf zur Reduzierung der Energiesteuer bei Sprit und Diesel (BT-Drs. 21/5321) debattiert. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die nächste ordentliche Sitzung der Länderkammer ist für den 08.05.2026 angesetzt.
Deutscher Bundestag, PM vom 22.04.2026