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23.04.2026

Nach einer Scheidung: Ausgleich von Rentenansprüchen soll fairer werden

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem sie das Recht des Versorgungsausgleichs punktuell ändern will. Insbesondere im Blick: vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Sie sollen künftig nachträglich zwischen den Ehegatten ausgeglichen werden.

Der benachteiligte Ex-Partner soll dazu gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangen. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden.

Zudem sollen Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind – also als einmalige Summe und nicht als monatliche Rente gezahlt werden – künftig in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Wie die Regierung mitteilt, spielt diese Änderung insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle.

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden. So will die Regierung Splitteranrechte vermeiden. Bei der Witwenrente will sie gesetzlich klarstellen, dass diese auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.

Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll das bereits zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Renteneintritt möglich sein. Das soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 22.04.2026