02.04.2026
Für die sog. Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die »Anlage N Gre« zur Verfügung.
In dieser können passgenaue Angaben für Grenzgänger vorgenommen werden. Die zur Bearbeitung der Fälle benötigten Informationen stehen der Finanzverwaltung dann direkt zur Verfügung. Dadurch können die Fälle durch maschinelle Unterstützung effizienter verarbeitet werden. Zudem werden Nachfragen bei den Steuerpflichtigen reduziert und regelmäßig die Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern verkürzt.
Die Anlage N-Gre (anwendbar erstmals für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2025) steht bei der Nutzung von Mein ELSTER unter www.elster.de zur Verfügung. Zudem wird sie im Formular-Management-System des Bundesministeriums der Finanzen bereitgestellt unter www.formulare-bfinv.de. Auch Softwarehersteller erhalten die Möglichkeit, die Anlage eigenverantwortlich in ihre Programme einzubinden.
BayLfSt, Pressemitteilung vom 30.03.2026