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02.04.2026

Überarbeitete Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG

Die mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juni 2024 im Bundessteuerblatt (BStBl I 2024 S. 984) veröffentlichten Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, wurden aufgrund der ab dem Veranlagungszeitraum 2025 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung überarbeitet und an die technischen Anforderungen angepasst.

Die überarbeiteten und mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten bundeseinheitlichen elektronischen Vordrucke Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, und Anlage FB-ASt – Angaben zum Feststellungsbeteiligten nebst Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG stehen in ELSTER bereit. Sie werden dementsprechend weder bekannt gemacht noch im Formular-Management-System bereitgestellt.

Die Abfragen aus den Vordrucken Anlage NaP – Angaben zu nahestehenden Personen, Anlage Erwb – Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten und Anlage MT – Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) wurden – soweit erforderlich – in diese Vordrucke integriert. Einige der Abfragen aus den bisher geltenden Vordrucken mussten aufgrund der programmtechnischen Vorgaben in ELSTER in einen neu entwickelten Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG verschoben werden. Der Fragebogen soll der Prüfung dienen, ob die Voraussetzungen für die (Hin-)Zurechnungsbesteuerung vorliegen und gegebenenfalls eine Steuernummer für Zwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG zu erteilen ist, sofern Steuerpflichtige aufgrund ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft für Zwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG noch nicht steuerlich erfasst sind.

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit folgende Vordruckmuster bekannt gegeben:

  • Die überarbeitete Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, nebst Anleitung.

  • Der Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG nebst Ausfüllhilfe.

Die Arbeiten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe der vorgenannten Anzeige und des Fragebogens nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle sind noch nicht abgeschlossen. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten sind für Veranlagungszeiträume ab 2025 die mit diesem Schreiben neu bekannt gegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke stehen voraussichtlich ab dem 6. April 2026 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbares Formular bereit.

Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen.

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 5 - S 1369/19/10001 :004 vom 27.03.2026

Zum Schreiben einschl. Vordruckmuster auf der Internetseite des BMF