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13.03.2026

Mehrwertsteuervorschriften: Spanien soll wegen Nichteinhaltung vor den EuGH

Weil Spanien zwei Richtlinien im Mehrwertsteuerbereich nicht umgesetzt hat, hat die EU-Kommission beschlossen, den EU-Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen.

Zum einen geht es um die Richtlinie 2020/285, mit der die Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmen geändert wurden. Zum anderen sieht die Kommission die Richtlinie 2022/542 nicht umgesetzt, die den Mitgliedstaaten mehr Spielräume bei ermäßigten Mehrwertsteuersätzen einräumt.

Beide Richtlinien hätten bis Ende 2024 umgesetzt und der Kommission hätte der Wortlaut der entsprechenden nationalen Maßnahmen fristgerecht mitgeteilt werden müssen. Spanien habe jedoch bislang keine nationalen Maßnahmen mitgeteilt, moniert die Kommission. Nach ihrer Ansicht waren die Bemühungen der spanischen Behörden unzureichend. Jetzt muss sich das Land deswegen vor dem EuGH verantworten. Die EU-Kommission hat außerdem beantragt, Spanien wegen der Nichtumsetzung der Richtlinien finanziell zu sanktionieren.

Europäische Kommission, PM vom 11.03.2026