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13.03.2026

Unterstützer der Kaiserreichgruppe: Zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Mann, der zwar kein Mitglied der so genannten Kaiserreichsgruppe war, diese aber unterstützt hatte, ist zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erkannte auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Die Kaiserreichsgruppe hatte einen Umsturz geplant.

Die Vereinigung verfolgte das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik gewaltsam zu beseitigen und ein neu organisiertes deutsches Staatswesen auf der Basis der deutschen Reichsverfassung von 1871 zu errichten.

Das geplante Umsturzvorhaben sollte mit der gewaltsamen Entführung des damaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach eingeleitet werden, sodann sollte eine konstituierende Sitzung das Deutsche Kaiserreich wiederbeleben. Geplant war außerdem ein bundesweiter, mehrwöchiger Stromausfall herbeigeführt werden, wobei die Gruppierung "Kollateralschäden" ausdrücklich in Kauf nahm.

Wie das OLG Stuttgart ausführt, kannte der angeklagte 41-Jährige diese Tatpläne und billigte und förderte das von der Gruppierung erstrebte Umsturzvorhaben. So erörterte er in Telegram-Chatgruppen, wie am besten vorzugehen sei. Der Mann nahm an Treffen teil, entwarf ein Formular für die Besetzung geplanter Regierungsämter und erklärte sich bereit, am Aufbau des zu errichtenden Staatswesens mitzuwirken sowie in das Abgeordnetenhaus einzuziehen. Zudem sollte er ein Schaubild über den neuen Staatsaufbau und die zukünftigen Staatsorgane entwerfen.

Zugunsten des Mannes wertete das OLG Stuttgart bei der Bemessung der Strafe, dass er geständig war. Außerdem habe er sich glaubhaft von der Kaiserreichsgruppe und deren Plänen distanziert und wolle weiter eine bereits begonnene Ausstiegsberatung in Anspruch nehmen. Daher habe die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Wie das OLG mitteilt, ist sein Urteil rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft, der Angeklagte sowie dessen Verteidiger hätten auf Rechtsmittel verzichtet.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 12.03.2026, 2 St 36 OJs 19/24