20.02.2026
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket zur Digitalgesetzgebung positioniert. Er begrüßt die Einführung einer European Business Wallet (EUBW), sieht jedoch bei den geplanten Änderungen im Datenschutz- und Datenrechtsrahmen Anpassungsbedarf.
Für die europäische Wirtschaft gewönnen digital- und datengetriebene Geschäftsmodelle im internationalen Wettbewerb zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig betrachteten viele Unternehmen die bestehenden Digital- und Datengesetze als Innovationshemmnis und als Hindernis für die Entwicklung von Zukunftstechnologien, erläutert der DStV. Vor diesem Hintergrund habe die EU-Kommission mit dem "Omnibus Digital" einen Vorschlag für ein Vereinfachungspaket für den Digitalbereich vorgelegt, das eine strukturelle Optimierung des digitalen EU-Regelwerks zum Ziel hat.
Im Fokus stünden dabei Anpassungen und Vereinfachungen verschiedener Rechtsakte, darunter die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die KI-Verordnung sowie das Datengesetz. Teil des Maßnahmenpakets sei außerdem die EU-Brieftasche für Unternehmen (European Business Wallet – EUBW), die Identifizierung, Authentifizierung sowie die sichere Weitergabe elektronischer Nachweise und Dokumente ermöglichen solle.
In seiner Stellungnahme fordert der DStV Nachschärfungen bei den geplanten Änderungen im Datenschutz- und Datenrechtsrahmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für das Training von KI-Systemen dürfe unter Berufung auf das berechtigte Interesse nach der DS-GVO nicht per se als gerechtfertigt angesehen werden. Ansonsten drohe eine unverhältnismäßige Einschränkung des Datenschutzrechts. Die Nutzung personenbezogener Daten für Trainingszwecke sollte vielmehr nur dann erfolgen, wenn alternative Maßnahmen, wie die Nutzung synthetischer Daten, ausgeschöpft sind. Der DStV merkt allerdings auch an, dass eine verbesserte Datenverfügbarkeit das Training von KI-Systemen und damit die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken kann.
Nach der bestehenden Fassung der KI-Verordnung müssten Anbieter und Betreiber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Der DStV fordert in diesem Zusammenhang eine Begrenzung des Anwendungsbereichs und eine Klarstellung, dass Unternehmen und Kanzleien, die bestehende KI-Systeme lediglich nutzen, von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Kanzleien, die einfache Anwender von KI-Systemen sind, sollen nicht denselben Anforderungen an ihre Mitarbeiter unterliegen wie Anbieter von KI-Systemen.
Unabhängig davon betont der DStV, dass es im Interesse der Kanzleien liegt, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI bestmöglich zu qualifizieren, um eine sachgerechte und verantwortungsvolle Nutzung im Interesse der Mandanten sicherzustellen. Durch die vom DStV vorgeschlagenen Änderungen würden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten dazu angehalten, Betreiber und Anbieter von KI-Systemen bei der Förderung entsprechender Kompetenzen zu unterstützen.
Abschließend begrüßt der DStV die Einführung einer EU-Brieftasche für Unternehmen. Besonders positiv sei, dass der Vorschlag die Nutzung der Brieftasche auch für Selbstständige und Einzelunternehmer ermöglicht. Das hält der Steuerberaterverband für von zentraler Bedeutung. Denn Steuerberater agierten zunehmend als Digitalisierungsberater und fungierten als digitale Schnittstelle zwischen Mandanten und Finanzverwaltung. Zudem sei die Abbildung von Vertretungs- und Bevollmächtigungsstrukturen in der EUBW vorgesehen. Dies entspreche einer vorherigen Forderung des DStV.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 18.02.2026