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20.02.2026

Unfall auf dem Arbeitsweg: Von der Steuer absetzbar

Gerade bei winterlichen Verhältnissen kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Ereignet sich ein solcher auf dem Arbeitsweg, können die Kosten bei der Steuer in Ansatz gebracht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz erläutert, wie.

Unfälle auf dem Arbeitsweg seien in der Regel gesetzlich unfallversichert und beruflich veranlasst. Das sei bereits eine Grundvoraussetzung für einen möglichen Steuerabzug, so der BdSt.

Komme es auf diesem Weg zu einem Unfall und dadurch zu einem Schaden, könnten Unfallkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden – allerdings nur, wenn sie nicht erstattet wurden. Dazu gehörten Reparatur- und Abschleppkosten, Gutachter- und Werkstattrechnungen, die Selbstbeteiligung der Kfz-Versicherung, aber auch Arzt- und Fahrtkosten, die direkt mit dem Unfall zusammenhängen. Selbst beschädigte Kleidung oder Arbeitsutensilien könnten angesetzt werden, sofern der Schaden auf dem Arbeitsweg entstand.

Abziehbar ist laut BdSt ausschließlich die eigene finanzielle Belastung. Übernimmt der Versicherer die komplette Reparatur, entfielen diese Werbungskosten. Werden Kosten nur teilweise ersetzt, sei nur der verbleibende Eigenanteil absetzbar. Eine Nutzungsausfallentschädigung oder Erstattung von Sachschäden gelte ebenfalls als Kostenersatz und müsse gegengerechnet werden, selbst wenn die Zahlung nicht dieselbe Position betrifft.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 20.02.2026