12.02.2026
Das Bundeskabinett hat beschlossen, wie die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung umgesetzt werden sollen. Das Ziel: ein innovationsfreundlicher und verlässlicher Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Deutschland.
Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass der Standort Deutschland die Chancen Künstlicher Intelligenz voll ausschöpfen kann. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung beschlossen.
Der Entwurf legt fest, welche nationalen Behörden des Bundes und der Länder für die Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen zuständig sind. Er regelt deren Zusammenarbeit und schafft klare Ansprechpartner für Unternehmen. Dabei wird laut Regierung auf bestehende Strukturen und behördliche Expertise zurückgegriffen, um Doppelarbeit zu vermeiden und bewährte Fachkompetenz zu nutzen.
Kernelement des Entwurfs ist die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur. Dort soll ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum entstehen. Dieses soll die KI-Expertise zentral bündeln, sie anderen Behörden zur Verfügung stellen und Informationen für Unternehmen bieten.
Die Bundesnetzagentur soll auch Aufgaben bei der Innovationsförderung erhalten: Insbesondere soll sie mindestens ein KI-Reallabor einrichten, um dort innovative KI-Systeme testen zu können.
Bundesregierung, PM vom 11.02.2026