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17.12.2025

Steuerverwaltung: Hessens Finanzämter wahren auch 2025 den Weihnachtsfrieden

Die 28 hessischen Finanzämter führen auch in diesem Jahr die Tradition des Weihnachtsfriedens fort. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, wird die Steuerverwaltung vom 19. bis 31.12.2025 mit wenigen Ausnahmen von belastenden Maßnahmen für Bürger absehen. Das soll den besonderen Charakter der Feiertage angemessen würdigen.

So würden die Finanzämter keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen und Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen. Steuerpflichtige würden nicht zum Finanzamt vorgeladen und Vollstreckungshandlungen unterlassen. Die Finanzämter würden auch keine Außenprüfungshandlungen vornehmen.

In Steuer- und Bußgeldverfahren werde die die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekannt geben und Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorgeladen. Es würden keine Bußgeldbescheide zugestellt und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

Finanzministerium Hessen, PM vom 15.12.2025