28.11.2025
Zu seiner konstituierenden Sitzung nach der Neuwahl kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) erstmals in Berlin zusammen. Unter dem Vorsitz von Carsten Nicklaus hieß der Ausschuss Simon Beyme als neues Mitglied in seinen Reihen willkommen.
Im Mittelpunkt des Austauschs stand unter anderem die Frage des Fremdbesitzverbots bei steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Der Ausschuss bekräftigte, dass klare gesetzliche Vorgaben zur Sicherung einer unabhängigen Berufsausübung unerlässlich seien.
Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildete die Modernisierung der Steuerberaterprüfung. Ziel müsse es sein, die Attraktivität des Steuerberaterberufs auch in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels für interessierte junge Menschen zu erhalten. Die Vorschläge des DStV wie der Wegfall der Beschränkung der Wiederholungsversuche und des so genannten Fakultätsvorbehalts seien dazu wichtige Bausteine. Im Fokus einer Reform müsse allerdings vor allem ein modularisiertes Prüfungsverfahren mit der Möglichkeit der Mitnahme bestandener Klausuren stehen. Die Gespräche, die der DStV hierzu seit geraumer Zeit mit Vertretern von Bund und Ländern führe, stimmen nach Ansicht des Ausschusses optimistisch, in absehbarer Zeit Fortschritte zu erzielen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.11.2025