29.08.2025
Im Rahmen des Sachwertverfahrens gemäß §§ 189 ff. Bewertungsgesetz (BewG) ist bei einer Hochgarage die nicht überdachte Fläche des Parkdecks nicht miteinzubeziehen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um ein zweigeschossiges Parkhaus. Die erste Ebene ist komplett überdacht, die zweite gar nicht.
Das FG verweist auf die Legaldefinition der Brutto-Grundfläche aus Anlage 24 Teil I. zum BewG. Daraus ergebe sich für das streitgegenständliche Objekt, dass nur die erste Parkebene in die Brutto-Grundflächenberechnung als "Bereich b" im Sinne der Anlage 24 Teil I. zum BewG einzubeziehen ist. Die erste Parkebene sei überdeckt, jedoch aufgrund der Säulenkonstruktion nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. Der zweiten Parkebene fehle es dagegen sowohl an einer seitlichen Umschließung als auch an einer Überdachung.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.01.2024,3 K 2273/22 F