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29.08.2025

Für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz: Gerichtliche Zuständigkeiten sollen geändert werden

Um die Bürgernähe und Leistungsfähigkeit der Justiz zu stärken, schlägt die Bundesregierung Änderungen bei den gerichtlichen Zuständigkeiten vor. So sollen Amtsgerichte künftig für mehr Rechtsstreitigkeiten zuständig sein.

Bislang entscheiden diese Gerichte in zivilrechtlichen Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro. Künftig sollen sie über Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro verhandeln. Außerdem sollen bestimmte Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, also unabhängig davon, wie hoch der Streitwert des Verfahrens ist.

Andere Rechtsstreitigkeiten sollen dagegen generell den Landgerichten zugewiesen werden. So soll zur weiteren Spezialisierung in der Justiz beitragen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Bundeskabinett am 27.08.2025 beschlossen.

Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt über 30 Jahre zurück. Die Anhebung soll die seitdem eingetretene Geldwertentwicklung berücksichtigen und die Amtsgerichte "nachhaltig" stärken. Durch die Anhebung soll sich die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen.

Zur Förderung der Spezialisierung der Justiz sollen weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten würden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer, bei anderen Rechtsgebieten spiele hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle, erläutert das BMJV. Die im Gesetzentwurf vorgesehene streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Streitigkeiten an das Amts- oder Landgericht solle diesem Umstand Rechnung tragen, sodass Verfahren effizient im Sinne der Bürger bearbeitet werden könnten.

So sollen bestimmte Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Denn hier spiele die Ortsnähe oft eine besondere Rolle.

Veröffentlichungsstreitigkeiten, Vergabesachen sowie Streitigkeiten aus Heilbehandlungen sollen dagegen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen. Von der neuen Spezialzuständigkeit für Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen etwa Ansprüche aus dem Presserecht erfasst werden sowie Ansprüche wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn diese in der Presse oder öffentlich im Internet erfolgt ist. Im Vergaberecht sollen der neuen Zuständigkeitsregelung beispielsweise Fälle von Schadensersatzansprüchen unterfallen, weil öffentliche Aufträge fehlerhaft vergeben wurden. Die Streitigkeiten aus Heilbehandlungen umfassen laut BMJV zum Beispiel Verfahren, in denen Ansprüche wegen einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt geltend gemacht werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 27.08.2025